Energieverbrauchsausweis - Energiepass - Energieausweis - EnEV

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Gebäude-Energieausweis Schweiz

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DIE NEUE
ENERGIESPARVERORDNUNG
EnEV TRITT AB DEM
1. OKTOBER 2007 IN KRAFT

Ab wann ist der Energieausweis / Energiepass verpflichtend?
Ist für ein Gebäude ein Energieausweis  / Energiepass vorgeschrieben,
muss der Energieausweis  / Energiepass  für Kauf-, Miet- oder Pachtinteressenten zugänglich gemacht werden:

ab dem
• 1. Oktober 2007
  (Neubauten oder Modernisierung im Bestand)

ab dem
• 1. Juli 2008
  wenn das Gebäude bis 1965 errichtet wurde

ab dem
• 1. Januar 2009
  wenn das Gebäude nach 1965 errichtet wurde

Den Energieausweis nach EnEV gibt es als
Bedarfs- und als Verbrauchsausweis.
Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach
der Anzahl der Wohneinheiten und dem Baujahr
des Gebäudes.

Wann muss der Energieausweis nach Bedarf
und wann darf der Energieausweis nach
Verbrauch erstellt werden?

Für Neubauten müssen grundsätzlich bedarfsorientierte
Energieausweise ausgestellt werden.
Dies gilt für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude.
Bei bestehenden Nichtwohngebäuden kann zwischen
den beiden Ausweisvarianten gewählt
werden. Für Wohngebäude im Bestand gelten
folgende Regelungen:

• Bei mehr als 4 Wohneinheiten, ganz gleich weiches
  Baujahr, gilt Wahlfreiheit.

• Bei Gebäuden mit vier oder weniger Wohneinheiten
  wird nach Baujahr bzw. Baustandard
  unterschieden. Wurde das Gebäude vor Inkrafttreten
  der Wärmeschutzverordnung (WSchV)
  1977 (November 1977) errichtet, ist der
  Bedarfsausweis vorgeschrieben.

• Bis zum 1. Oktober 2008 haben Eigentümer
  von allen Wohngebäuden die Wahlfreiheit
  zwischen bedarfs- oder verbrauchsorIentIerten
  Energieausweis. Danach wird für Wohngebäude
  mit weniger als
5 Wohnungen
  (Baujahr vor 1978) der Bedarfsausweis Pflichtl

Ausnahme:
Das Wohngebäude wurde bereits nach diesem
Standard errichtet oder nachträglich entsprechend
modernisiert. In diesen Fällen besteht ebenfalls
Wahlfreiheit. Weitere Fragen hierzu beantwortet
Ihnen unverbindlich Ihr Bezirksschornsteinfegermeister.

Der Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeitl
Die inhaltlichen Aussagen des Energieausweises
zur energetischen Qualität der Immobilie werden
unmittelbar wertbeeinflussend sein. Dieses gilt auf
Grund der in
16 Abs. 2 EnEV nominierten Vorlagepflicht
bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung
und Leasing eines Gebäudes sowohl für die Bemessung
von Kaufpreisen und Verkehrswerten als
auch für das erzielbare Mietniveau. Mittlere oder
schlechte energetische Qualitäten werden mittelfristig
zu entsprechenden Wertabsenkungen
führen, gute energetische Qualitäten wirken preisstabilisierend.

Daher liegt es im Interesse eines Jeden Immobilieneigentümers, mit dem
Energieausweis möglichst gute energetische Qualitäten attestiert zu bekommen.

Anders als bei Automobilen oder Haushaltsgerten wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen
und Häusern nur wenig über deren Energiebedarf.
Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmasstäbe fehlen.

Der Energieausweis informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es,
die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Leider werden vielfach Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen
entsprechen und deshalb ungültig sind.

Der Energieausweis bietet Vorteile für
Mieter und Käufer!

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkraftlreten der neuen
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen.
Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.

Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die
energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe
um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information.

Rechtsansprche z. B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.

DER ENERGIEVERBRAUCHSAUSWEIS

Nicht alle Gebäude brauchen denselben Energieausweis. Je nach Größe und Alter Ihrer Immobilie
muss ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.

Bedarfsausweise werden generell bei allen Neubauten ausgestellt und für bestimmte ältere
Wohngebäude. Für alle anderen reicht der Verbrauchsausweis. Wer möchte, kann sich aber
auch auf freiwilliger Basis einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.

Inhalte des Verbrauchsausweises:

Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der
innerhalb von
3
Jahren tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt.

DAS VERFAHREN EINEN
ENERGIEAUSWEIS ZU ERHALTEN
IST GANZ EINFACH:

Kontaktieren Sie Ihren zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister.

Dieser ist geprüfter Gebäudeenergieberater
HWK, nach dem Qualitts- und
Umweltmanagementsystem gemäß

DIN EN ISO 9001:2000 und DIN EN ISO 14001

im Schornsteinfegerhandwerk zertifiziert und
mit den baulichen Begebenheiten Ihres
Gebäudes vertraut.

Außerdem ist er neutral und will Ihnen keine
Sanierungsmanahmen verkaufen.

Ihr Bezirksschornsteinfegermeister, wird Sie
gern beraten und, wenn gewünscht, einen
Energieausweis erstellen.

 

Online Energieverbrauchsausweis
nach Bedarf oder nach Verbrauch
Online Energiepass,
Energiesparverordnung EnEV
Energieausweis Online
bedarfsorientierter Energiebedarfsausweis
verbrauchsorientierter

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